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Schadengutachten

 

Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall?

 

Wir helfen Ihnen bei der Regulierung Ihres Schaden am Fahrzeug.

 

Wir erstellen für den Schaden an Ihrem Fahrzeug ein Schadengutachten und erstellen eine Kalkulation nach DAT der Reparaturkosten.

 

Wenn die Schuldfrage geklärt ist und Sie keine Schuld an dem Schaden trifft, müssen Sie keinen Cent für das Gutachten bezahlen, da wir das Gutachtenhonorar nach der gültigen BVSK-Tabelle direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen.

 

Bei Bedarf vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

 

 

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